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Das "@" als Firmenbestandteil
Handelsrecht, Firma, Landgericht München I
23.05.2001 (JT) - "Wie spricht man @?" -Diese Frage war Gegenstand
einer Entscheidung des Landgerichts München I, die auf die Beschwerde
gegen die Versagung der Eintragung einer GmbH im Handelsregister ergangen
ist. Auch das Landgericht verweigerte die Eintragung einer Gesellschaft,
die sich mit "D @ B ... GmbH" bezeichnete. Zur Begründung führte
es an, daß es zum Wesen eines Namens gehöre, daß man ihn aussprechen könne.
Die Firma - als Name der Gesellschaft - dürfe somit keine Zeichen enthalten,
die als Bildzeichen zu bewerten sind und deshalb die Namensfunktion nicht
ausüben können. Das Zeichen @ werde zwar bei E-Mail-Adressen mit der englischsprachigen
Bedeutung "at" verwendet, eine allgemein übliche Verwendung
mit dieser Bedeutung hielt das Gericht jedoch für nicht gegeben. Firmenrechtlich
zulässig seien nur Zeichen, die zur deutschen Rechtschreibung gehören,
so das Landgericht München I. Anders entschied zu dieser Frage das Oberlandesgericht
Celle. Es sah den "Klammeraffen" in der Firma als zulässig an.

Kündigung bei Entwendung von Daten
Arbeitsrecht, Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl, LAG Sachsen
22.05.2001 (AL) - Speichert ein Arbeitnehmer Daten aus dem Bestand des
Arbeitgebers auf private Disketten, stellt dies einen Grund für eine fristlose
Kündigung dar. Informationen des Unternehmens gehörten in keinem Fall
auf private Datenträger. Das Kopieren von Daten auf private Disketten
müsse so behandelt werden, wie das Entwenden von Gegenständen, entschied
das Landesarbeitsgericht Sachsen (Aktenzeichen Sa 34/99). Auf den Inhalt
und Wert der kopierten Daten komme es dabei nicht an.

Kündigung wegen Privattelefonaten
Arbeitsrecht, Kündigung,
verhaltensbedingt, Telefon, ArbG Frankfurt am Main
21.05.2001 (AL) -Grundsätzlich sind Privattelefonate am Arbeitsplatz
verboten. Erlaubt jedoch ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, die betriebliche
Telefonanlage auch für Privatgespräche gegen Kostenerstattung zu nutzen,
so schließt dies auch Privattelefonate während der Arbeitszeit ein. Ein
Kündigungsgrund liegt nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt
am Main, Aktenzeichen 2 Ca 8824/98, dann nicht vor, wenn sich diese Privattelefonate
während der Arbeitszeit auf 5 bis 7 pro Arbeitstag beschränken, die Gespräche
im Normalfall weniger als 2 Minuten dauern und die Telefonate nicht zu
einem Arbeitsrückstand führen.

Neues Gesetz zur Telefonüberwachung
Verfassungsrecht, G 10, Telekommunikationsrecht, Bundestag
17.05.2001 (JT) - Der Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen
des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses beschlossen. Die Neufassung
des sogenannten Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz verschärft die Bestimmungen
der Datenspeicherung und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Im weiteren
erfolgt eine Anpassung an die fortschreitende technische Entwicklung,
insbesondere wird die strategische Fernmeldekontrolle ausgedehnt. Damit
werden auch Internet-Provider verpflichtet sein, die technischen Voraussetzungen
für eine mögliche Überwachung durch die zuständigen Behörden zu schaffen.
Zusätzlich wird mit dem neuen Gesetz auch der Straftatenkatalog für die
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses erweitert. So
können in Zukunft auch bei Straftaten wie Volksverhetzung oder erpresserischem
Menschenraub die Ermittlungsbehörden tätig werden.

Keine Pfändbarkeit von Internet-Domains
Internet-Recht, Domain-Recht, Pfändbarkeit von Domains, LG München I
16.05.2001 (MS) - Mit Beschluß vom 12.02.2001 hat das Landgericht München
unter Berücksichtigung des Vergabesystems der Denic-Registrierungsstelle
für Domains eine dort registrierte Domain für unpfändbar erklärt. Bei
der Denic wurde die Domain eines Schuldners durch seinen Gläubiger gepfändet.
Zu Unrecht, wie das Landgericht im Anschluß an das Amtsgericht meint.
Eine Domain hat nach dieser Entscheidung nicht nur eine Adressfunktion
sondern auch eine Namens- und Kennzeichnungsfunktion. Obwohl eine Domain
im Rahmen der Bedingungen der Denic i.E. auf Dritte tatsächlich "übertragbar"
sei, sei sie aber gleichwohl nicht pfändbar, und insoweit durch Pfändung
auch nicht verwertbar. Denn die Domains an sich seien (wie Namen) keine
vom Inhaber losgelösten und damit pfändbaren Rechte. Dies folge auch aus
den Registrierungsbedingungen der Denic, im Rahmen derer Denic nicht prüfe,
ob die Nutzung der Domain durch den Inhaber/ Anmelder rechtmäßig sei.
Obwohl das Landgericht in seiner Entscheidung einen "tatsächlichen Markt"
für Domain-Namen nicht verkennt, schließt es nicht, wie etwa zuvor in
einer gegenteiligen Entscheidung das Landgericht Essen, von der tatsächlichen
Übertragbarkeit zugleich auf die rechtliche Übertragbarkeit. Der Beschluß
des LG München I ist rechtskräftig geworden, ohne daß sich das OLG München
mit den sachlichen Fragen befassen konnte.
Anspruch auf Zuweisung von Überstunden
Arbeitsrecht, Überstunden, Gleichbehandlungsgrundsatz, LAG Niedersachsen
14.05.2001 (AL) - Die Monteure eines Unternehmens leisteten regelmäßig
10 Überstunden pro Woche, verbunden mit den entsprechenden Mehrarbeitszuschlägen.
Der belastete Unternehmer hatte erreicht, daß alle Monteure bis auf einen
auf die entsprechenden Mehrarbeitszuschläge verzichten. Diesem einen Monteur,
der keinen Verzicht erklärt hatte, wies der Unternehmer keine Überstunden
mehr zu - zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil
vom 14.11.2000, 7 Sa 55/00) befand. Das Gericht führte zusammengefaßt
aus: Wenn alle anderen Monteure wöchentlich 10 Überstunden zugewiesen
erhalten, hat auch der einzeln verbleibende weitere Monteur einen Anspruch
auf Zuweisung von Überstunden. Dies ergebe sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Es stelle keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar, daß
dieser einzelne Monteur im Gegensatz zu den weiteren Monteuren auf die
Mehrarbeitszuschläge nicht verzichtet habe.
Keine Monopolisierung eines Gattungsbegriffs im Domainnamen
Wettbewerbsrecht, Domain-Recht, Gattungsbegriff "sauna.de", OLG Hamm
11.05.2001 (MS) - Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 02.11.2000
hat die Verwendung eines Gattungsbegriffs ("sauna.de") durch einen Hersteller
von Garten- und Einbausaunen zum Anlaß genommen darüber zu entscheiden,
ob dieser die Verbraucher irreführe bzw. den Mitbewerber wettbewerbswidrig
durch Kanalisierung auf die Seite eines Anderen in dessen Vertrieb behindere,
weil die Gattungsbezeichnung faktisch monopolisiert werde. Das Gericht
sah aber keinen Anlaß für ein Freihaltebedürftnis dieser Second-Level-Domain,
weil der Verbraucher unter einer solchen beschreibenden Angabe ein bestimmtes
Verkehrsverständnis gar nicht verstehe. Internet Benutzer wüßten zudem,
dass die Domain-Vergabestelle die angemeldeten Domains nicht sachlich
prüfe. Der Interessent werde nicht abgehalten - etwa über Suchmaschinen
- andere Angebote einzuholen, wenn er bei der Adresse "sauna.de" nicht
fündig werde. Mit seiner Entscheidung stellt das OLG Hamm klar, dass ein
Wettbewerbsvorteil nicht schon deswegen sittenwidrig und wettbewerbsrechtlich
zu beanstanden ist, weil der Vorteil des ersten Zugriffs potenzieller
Interessenten ausgenutzt wird. Die Behinderung anderer kann hiernach durchaus
eine normale Erscheinung des Leistungswettbewerbs sein, wenn sie lediglich
in dem Umstand begründet ist, dass der eine Marktchancen eher nutzt als
der andere.
Resturlaub - Übertragungsantrag vor Jahresende
Arbeitsrecht, Urlaub, LAG Rheinland-Pfalz
10.05.2001 (AL) - Ein zum Jahresende verbleibender Resturlaubsanspruch
wird bei Fehlen anderweitiger Vereinbarungen nicht automatisch auf die
ersten drei Monate des kommenden Jahres übertragen. Vielmehr bedarf es
hierzu eines entsprechenden Antrages des Arbeitnehmers, der vor dem Jahresende
zu stellen ist, und dessen rechtzeitigen Zugang der Arbeitnehmer notfalls
darzulegen und zu beweisen hat. Erfolgte kein rechtzeitiger Antrag oder
mißlingt dessen Nachweis, verfällt der Resturlaubsanspruch für das laufende
Kalenderjahr zum Jahresende. Dies bekräftigte das Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 23.04.2001.
Keine Online-Wahlen in absehbarer Zeit
Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Bundesinnenministerium
08.05.2001 (JT) - Bundesinnenminister Otto Schily warnte im Rahmen der
Konferenz "Internet - eine Chance für die Demokratie" vor der voreiligen
Durchführung von Internet-Wahlen im großen Rahmen. Auf den ersten Blick
erscheine die Online-Stimmabgabe zwar genauso unproblematisch wie die
Briefwahl. Die Anforderungen an den technischen Prozeß solcher Wahlen
seien jedoch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben
zu freien, gleichen und geheimen Wahlen enorm. Vor allem die notwendige
Authentifizierung einzelner Wahlberechtigter bei gleichzeitiger Geheimhaltung
ihres Votums sei keine leichte Aufgabe, so Schily. Ein Online-Wahlverfahren
könne nur verantwortet werden, wenn das Vertrauen der Bürger absolut gesichert
sei. Bisher sei von der nötigen Reife der Technik für die "E-Wahl" allerdings
nicht auszugehen.
Haftung des Geschäftsführers (Sozialversicherungsbeitrag)
Arbeitsrecht, Geschäftsführer, Sozialversicherungsbeiträge, OLG Nürnberg
07.05.2001 (AL) - Die Geschäftsführer sind und bleiben für die Abführung
der Sozialversicherungsbeiträge der von ihnen geführten Gesellschaft persönlich
verantwortlich und haftbar. Selbst wenn die Geschäftsführer diese Aufgabe
an Dritte delegieren, obliegen ihnen Kontrollpflichten. Dies gilt nach
Auffassung des OLG Nürnberg insbesondere dann, wenn sich die Gesellschaft
in einer finanziellen Krise befindet und es im Zusammenhang mit der Abführung
der Sozialversicherungs-Beiträgen bereits zu Problemen gekommen ist. Ein
Irrtum über den Umfang der Kontroll-Pflichten stelle einen insoweit unbeachtlichen
Verbots-Irrtum dar.
Sozialauswahl auch im Kleinbetrieb
Arbeitsrecht, Sozialauswahl, BAG
03.05.2001 (AL) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom
21.02.2001 entschieden, daß auch in einem Kleinbetrieb von nicht mehr
als 5 Mitarbeitern der Arbeitgeber auf der Grundlage des Grundrechts der
Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz) ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme
zu wahren hat. Ansonsten wäre eine Kündigung unwirksam. Das BAG hat den
Rechtsstreit zurückverwiesen, um festzustellen, ob der Arbeitgeber weitere
Gründe gehabt hat, gerade diesem Arbeitnehmer und nicht den anderen Arbeitnehmern,
die bei einer Sozialauswahl weniger schützenswert gewesen wären, zu kündigen.
Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen
Arbeitsrecht, verhaltensbedingte Kündigung, LAG Köln, ArbG Frankfurt/Main
02.05.2001 (AL) - Die bisherige Rechtsprechung hielt bislang den Diebstahl
für einen fristlosen Kündigungsgrund, auch wenn nur geringwertige Güter
betroffen waren. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte mit Urteil vom 30.09.1999
(5 Sa 872/99) über eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers
zu entscheiden, der in drei Fällen Briefumschläge im Wert von jeweils
DM 0,03 für private Zwecke entwendet und benutzt hatte. Das Gericht hielt
die Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung für unwirksam. Ähnlich urteilte
das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 20.02.2001, 8 Ca 4507/00)
im Hinblick auf einen Kostenvorteil von DM 35,00 durch Veränderung von
Gutscheinen.
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