Das "@" als Firmenbestandteil

Handelsrecht, Firma, Landgericht München I

23.05.2001 (JT) - "Wie spricht man @?" -Diese Frage war Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts München I, die auf die Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung einer GmbH im Handelsregister ergangen ist. Auch das Landgericht verweigerte die Eintragung einer Gesellschaft, die sich mit "D @ B ... GmbH" bezeichnete. Zur Begründung führte es an, daß es zum Wesen eines Namens gehöre, daß man ihn aussprechen könne. Die Firma - als Name der Gesellschaft - dürfe somit keine Zeichen enthalten, die als Bildzeichen zu bewerten sind und deshalb die Namensfunktion nicht ausüben können. Das Zeichen @ werde zwar bei E-Mail-Adressen mit der englischsprachigen Bedeutung "at" verwendet, eine allgemein übliche Verwendung mit dieser Bedeutung hielt das Gericht jedoch für nicht gegeben. Firmenrechtlich zulässig seien nur Zeichen, die zur deutschen Rechtschreibung gehören, so das Landgericht München I. Anders entschied zu dieser Frage das Oberlandesgericht Celle. Es sah den "Klammeraffen" in der Firma als zulässig an.




Kündigung bei Entwendung von Daten

Arbeitsrecht, Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl, LAG Sachsen

22.05.2001 (AL) - Speichert ein Arbeitnehmer Daten aus dem Bestand des Arbeitgebers auf private Disketten, stellt dies einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Informationen des Unternehmens gehörten in keinem Fall auf private Datenträger. Das Kopieren von Daten auf private Disketten müsse so behandelt werden, wie das Entwenden von Gegenständen, entschied das Landesarbeitsgericht Sachsen (Aktenzeichen Sa 34/99). Auf den Inhalt und Wert der kopierten Daten komme es dabei nicht an.




Kündigung wegen Privattelefonaten

Arbeitsrecht, Kündigung, verhaltensbedingt, Telefon, ArbG Frankfurt am Main

21.05.2001 (AL) -Grundsätzlich sind Privattelefonate am Arbeitsplatz verboten. Erlaubt jedoch ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, die betriebliche Telefonanlage auch für Privatgespräche gegen Kostenerstattung zu nutzen, so schließt dies auch Privattelefonate während der Arbeitszeit ein. Ein Kündigungsgrund liegt nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2 Ca 8824/98, dann nicht vor, wenn sich diese Privattelefonate während der Arbeitszeit auf 5 bis 7 pro Arbeitstag beschränken, die Gespräche im Normalfall weniger als 2 Minuten dauern und die Telefonate nicht zu einem Arbeitsrückstand führen.




Neues Gesetz zur Telefonüberwachung

Verfassungsrecht, G 10, Telekommunikationsrecht, Bundestag

17.05.2001 (JT) - Der Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses beschlossen. Die Neufassung des sogenannten Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz verschärft die Bestimmungen der Datenspeicherung und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Im weiteren erfolgt eine Anpassung an die fortschreitende technische Entwicklung, insbesondere wird die strategische Fernmeldekontrolle ausgedehnt. Damit werden auch Internet-Provider verpflichtet sein, die technischen Voraussetzungen für eine mögliche Überwachung durch die zuständigen Behörden zu schaffen. Zusätzlich wird mit dem neuen Gesetz auch der Straftatenkatalog für die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses erweitert. So können in Zukunft auch bei Straftaten wie Volksverhetzung oder erpresserischem Menschenraub die Ermittlungsbehörden tätig werden.




Keine Pfändbarkeit von Internet-Domains

Internet-Recht, Domain-Recht, Pfändbarkeit von Domains, LG München I

16.05.2001 (MS) - Mit Beschluß vom 12.02.2001 hat das Landgericht München unter Berücksichtigung des Vergabesystems der Denic-Registrierungsstelle für Domains eine dort registrierte Domain für unpfändbar erklärt. Bei der Denic wurde die Domain eines Schuldners durch seinen Gläubiger gepfändet. Zu Unrecht, wie das Landgericht im Anschluß an das Amtsgericht meint. Eine Domain hat nach dieser Entscheidung nicht nur eine Adressfunktion sondern auch eine Namens- und Kennzeichnungsfunktion. Obwohl eine Domain im Rahmen der Bedingungen der Denic i.E. auf Dritte tatsächlich "übertragbar" sei, sei sie aber gleichwohl nicht pfändbar, und insoweit durch Pfändung auch nicht verwertbar. Denn die Domains an sich seien (wie Namen) keine vom Inhaber losgelösten und damit pfändbaren Rechte. Dies folge auch aus den Registrierungsbedingungen der Denic, im Rahmen derer Denic nicht prüfe, ob die Nutzung der Domain durch den Inhaber/ Anmelder rechtmäßig sei. Obwohl das Landgericht in seiner Entscheidung einen "tatsächlichen Markt" für Domain-Namen nicht verkennt, schließt es nicht, wie etwa zuvor in einer gegenteiligen Entscheidung das Landgericht Essen, von der tatsächlichen Übertragbarkeit zugleich auf die rechtliche Übertragbarkeit. Der Beschluß des LG München I ist rechtskräftig geworden, ohne daß sich das OLG München mit den sachlichen Fragen befassen konnte.




Anspruch auf Zuweisung von Überstunden

Arbeitsrecht, Überstunden, Gleichbehandlungsgrundsatz, LAG Niedersachsen

14.05.2001 (AL) - Die Monteure eines Unternehmens leisteten regelmäßig 10 Überstunden pro Woche, verbunden mit den entsprechenden Mehrarbeitszuschlägen. Der belastete Unternehmer hatte erreicht, daß alle Monteure bis auf einen auf die entsprechenden Mehrarbeitszuschläge verzichten. Diesem einen Monteur, der keinen Verzicht erklärt hatte, wies der Unternehmer keine Überstunden mehr zu - zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 14.11.2000, 7 Sa 55/00) befand. Das Gericht führte zusammengefaßt aus: Wenn alle anderen Monteure wöchentlich 10 Überstunden zugewiesen erhalten, hat auch der einzeln verbleibende weitere Monteur einen Anspruch auf Zuweisung von Überstunden. Dies ergebe sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Es stelle keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar, daß dieser einzelne Monteur im Gegensatz zu den weiteren Monteuren auf die Mehrarbeitszuschläge nicht verzichtet habe.




Keine Monopolisierung eines Gattungsbegriffs im Domainnamen

Wettbewerbsrecht, Domain-Recht, Gattungsbegriff "sauna.de", OLG Hamm

11.05.2001 (MS) - Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 02.11.2000 hat die Verwendung eines Gattungsbegriffs ("sauna.de") durch einen Hersteller von Garten- und Einbausaunen zum Anlaß genommen darüber zu entscheiden, ob dieser die Verbraucher irreführe bzw. den Mitbewerber wettbewerbswidrig durch Kanalisierung auf die Seite eines Anderen in dessen Vertrieb behindere, weil die Gattungsbezeichnung faktisch monopolisiert werde. Das Gericht sah aber keinen Anlaß für ein Freihaltebedürftnis dieser Second-Level-Domain, weil der Verbraucher unter einer solchen beschreibenden Angabe ein bestimmtes Verkehrsverständnis gar nicht verstehe. Internet Benutzer wüßten zudem, dass die Domain-Vergabestelle die angemeldeten Domains nicht sachlich prüfe. Der Interessent werde nicht abgehalten - etwa über Suchmaschinen - andere Angebote einzuholen, wenn er bei der Adresse "sauna.de" nicht fündig werde. Mit seiner Entscheidung stellt das OLG Hamm klar, dass ein Wettbewerbsvorteil nicht schon deswegen sittenwidrig und wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist, weil der Vorteil des ersten Zugriffs potenzieller Interessenten ausgenutzt wird. Die Behinderung anderer kann hiernach durchaus eine normale Erscheinung des Leistungswettbewerbs sein, wenn sie lediglich in dem Umstand begründet ist, dass der eine Marktchancen eher nutzt als der andere.




Resturlaub - Übertragungsantrag vor Jahresende

Arbeitsrecht, Urlaub, LAG Rheinland-Pfalz

10.05.2001 (AL) - Ein zum Jahresende verbleibender Resturlaubsanspruch wird bei Fehlen anderweitiger Vereinbarungen nicht automatisch auf die ersten drei Monate des kommenden Jahres übertragen. Vielmehr bedarf es hierzu eines entsprechenden Antrages des Arbeitnehmers, der vor dem Jahresende zu stellen ist, und dessen rechtzeitigen Zugang der Arbeitnehmer notfalls darzulegen und zu beweisen hat. Erfolgte kein rechtzeitiger Antrag oder mißlingt dessen Nachweis, verfällt der Resturlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr zum Jahresende. Dies bekräftigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 23.04.2001.




Keine Online-Wahlen in absehbarer Zeit

Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Bundesinnenministerium

08.05.2001 (JT) - Bundesinnenminister Otto Schily warnte im Rahmen der Konferenz "Internet - eine Chance für die Demokratie" vor der voreiligen Durchführung von Internet-Wahlen im großen Rahmen. Auf den ersten Blick erscheine die Online-Stimmabgabe zwar genauso unproblematisch wie die Briefwahl. Die Anforderungen an den technischen Prozeß solcher Wahlen seien jedoch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu freien, gleichen und geheimen Wahlen enorm. Vor allem die notwendige Authentifizierung einzelner Wahlberechtigter bei gleichzeitiger Geheimhaltung ihres Votums sei keine leichte Aufgabe, so Schily. Ein Online-Wahlverfahren könne nur verantwortet werden, wenn das Vertrauen der Bürger absolut gesichert sei. Bisher sei von der nötigen Reife der Technik für die "E-Wahl" allerdings nicht auszugehen.




Haftung des Geschäftsführers (Sozialversicherungsbeitrag)

Arbeitsrecht, Geschäftsführer, Sozialversicherungsbeiträge, OLG Nürnberg

07.05.2001 (AL) - Die Geschäftsführer sind und bleiben für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der von ihnen geführten Gesellschaft persönlich verantwortlich und haftbar. Selbst wenn die Geschäftsführer diese Aufgabe an Dritte delegieren, obliegen ihnen Kontrollpflichten. Dies gilt nach Auffassung des OLG Nürnberg insbesondere dann, wenn sich die Gesellschaft in einer finanziellen Krise befindet und es im Zusammenhang mit der Abführung der Sozialversicherungs-Beiträgen bereits zu Problemen gekommen ist. Ein Irrtum über den Umfang der Kontroll-Pflichten stelle einen insoweit unbeachtlichen Verbots-Irrtum dar.




Sozialauswahl auch im Kleinbetrieb

Arbeitsrecht, Sozialauswahl, BAG

03.05.2001 (AL) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21.02.2001 entschieden, daß auch in einem Kleinbetrieb von nicht mehr als 5 Mitarbeitern der Arbeitgeber auf der Grundlage des Grundrechts der Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz) ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren hat. Ansonsten wäre eine Kündigung unwirksam. Das BAG hat den Rechtsstreit zurückverwiesen, um festzustellen, ob der Arbeitgeber weitere Gründe gehabt hat, gerade diesem Arbeitnehmer und nicht den anderen Arbeitnehmern, die bei einer Sozialauswahl weniger schützenswert gewesen wären, zu kündigen.




Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen

Arbeitsrecht, verhaltensbedingte Kündigung, LAG Köln, ArbG Frankfurt/Main

02.05.2001 (AL) - Die bisherige Rechtsprechung hielt bislang den Diebstahl für einen fristlosen Kündigungsgrund, auch wenn nur geringwertige Güter betroffen waren. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte mit Urteil vom 30.09.1999 (5 Sa 872/99) über eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der in drei Fällen Briefumschläge im Wert von jeweils DM 0,03 für private Zwecke entwendet und benutzt hatte. Das Gericht hielt die Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung für unwirksam. Ähnlich urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 20.02.2001, 8 Ca 4507/00) im Hinblick auf einen Kostenvorteil von DM 35,00 durch Veränderung von Gutscheinen.