Arbeitsrecht

Das heutige Arbeitsrecht wird bestimmt durch einen Dschungel von Einzelgesetzen und Verordnungen, Tarifvertragswerken, Betriebsvereinbarungen, Betrieblichen Übungen und einzelvertraglichen Vereinbarungen. Längst hat sich daher das Arbeitsrecht vom Allgemeinplatz zum Spezialgebiet entwickelt, in welchem beispielsweise auch steuerrechtliche und sozialrechtliche Komponenten mit bedacht sein wollen.

Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat, als Dienstherr, Handelsvertreter oder freie Mitarbeiter sowohl gerichtlich wie außergerichtlich.

Wir beraten bei den unternehmensinternen Entscheidungsprozessen und begleiten die angetroffenen Maßnahmen, wenn unsere Mandanten beispielsweise als Arbeitgeber Umstrukturierungen im Unternehmen durchführen wollen, Kündigungen aussprechen müssen, Mitarbeiterbeteiligungen anstreben oder Ihren Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeit anbieten wollen, oder wenn sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, ihre Lohnzahlung aussteht oder sie einem Mobbing durch ihre Kollegen oder Vorgesetzten ausgesetzt sind, wenn sie personal-, verhaltens- oder betriebsbedingt kündigen wollen oder gekündigt wurden.

Die umfassende Betreuung im Arbeitsrecht wird durch die wirtschaftsrechtliche Kompetenz unserer Kanzlei abgerundet.