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Arbeitsrecht
Das heutige Arbeitsrecht wird bestimmt durch einen Dschungel von Einzelgesetzen
und Verordnungen, Tarifvertragswerken, Betriebsvereinbarungen, Betrieblichen
Übungen und einzelvertraglichen Vereinbarungen. Längst hat sich daher
das Arbeitsrecht vom Allgemeinplatz zum Spezialgebiet entwickelt, in welchem
beispielsweise auch steuerrechtliche und sozialrechtliche Komponenten
mit bedacht sein wollen.
Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat, als Dienstherr,
Handelsvertreter oder freie Mitarbeiter sowohl gerichtlich wie außergerichtlich.
Wir beraten bei den unternehmensinternen Entscheidungsprozessen und begleiten
die angetroffenen Maßnahmen, wenn unsere Mandanten beispielsweise als
Arbeitgeber Umstrukturierungen im Unternehmen durchführen wollen, Kündigungen
aussprechen müssen, Mitarbeiterbeteiligungen anstreben oder Ihren Arbeitnehmern
Altersteilzeitarbeit anbieten wollen, oder wenn sie als Arbeitnehmer eine
Kündigung erhalten haben, ihre Lohnzahlung aussteht oder sie einem Mobbing
durch ihre Kollegen oder Vorgesetzten ausgesetzt sind, wenn sie personal-,
verhaltens- oder betriebsbedingt kündigen wollen oder gekündigt wurden.
Die umfassende Betreuung im Arbeitsrecht wird durch die wirtschaftsrechtliche
Kompetenz unserer Kanzlei abgerundet.


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