Baurecht, privates und öffentliches

Unter dem Stichwort "privates Baurecht" verbirgt sich das gesamte Spektrum der zivilrechtlichen, durch Werkvertrag nach dem BGB oder nach den VOB/B geprägten Beziehungen der am Bau Beteiligten: des Bauherren, des Bauunternehmens (Privatperson, Bauträger; Subunternehmer), des Architekten und der Ingenieure. Das "Management am Bau" erfordert ein durch Erfahrungen in Bauprozessen geprägtes Verständnis von Baustreitigkeiten, ohne welches eine streitvermeidende oder streitschlichtende Beratung nicht erfolgversprechend ist. Vertragsgestaltung und Schriftvorlagen-Management gehört ebenso zu unserer langjährigen Praxis, wie auch die Schulung der am Bau Beteiligten, um Vermeidungsstrategien im Hinblick auf gar nicht mehr kalkulierbare rechtliche Auseinandersetzungen zu entwickeln.

Das "öffentliche Baurecht" ist durch das verwaltungsrechtliche Rechtsverhältnis der Bau- und Sonderbehörden zum Bauherrn geprägt. Es erfordert eine durch Kenntnis des Planungsrechts, des Landesrechts, der landesrechtlich durchaus unterschiedlichen Behördenpraxis sowie der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung bestimmten Materie im Spannungsverhältnis von Eigentum (Baufreiheit) und Sozialverträglichkeit. Das öffentliche Baurecht ist eine insbesondere durch Umweltgesetze dominierte Rechtsmaterie und erfordert einen verwaltungsrechtlich umfassenden Sachverstand.