Due Dilligence

Das Kaufen und Verkaufen von Unternehmen und Unternehmensanteilen stellt einen immer stärker werdenden Wirtschaftsfaktor dar, ist aber auch für alle Beteiligten jeweils ein umfassendes Vorhaben. Neben dem Abschluß einer Vielzahl von Vereinbarungen mit Verkäufern, wie Anteilsinhabern, Kaufinteressenten oder Eigentümern, Dritten, wie Vertrags- oder Geschäftspartnern der "Ware Unternehmen" oder Behörden, sind auch regelmäßig nicht unerhebliche Risiken mit einem derartigen Vorhaben verbunden. Geheimhaltungsinteressen, Mitarbeiterpotentiale, Gewerbliche Schutzrechte, Beurteilungen von Eigentumsverhältnissen, Strategien, Risikoeinschätzungen und vieles mehr bestimmen oft mehr die Vertragsverhandlungen als spätere Veröffentlichungen über den konkreten Vertragsabschluß vermuten lassen. Unentbehrlich für erfolgreiche Verhandlungen und wesentliche Grundlage für die anschließenden Vereinbarungen ist grundsätzlich eine vorhergehende umfassende und tiefgehende rechtliche und wirtschaftliche Analyse des Istzustandes, die sog. Due Dilligence, bei deren Erstellung ein Team unserer Büros beratend tätig werden kann.