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EDV-Recht "EDV-Recht" wird auch als "Computer-Recht" oder als "Software-Recht" verstanden und ist eine Querschnittsmaterie aus vertragsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und auch strafrechtlichen Rechtsgebieten. Komplexe Zusammenhänge der durch die elektronische Datenverarbeitung geprägten vertraglichen Beziehungen haben beispielsweise längst die klare rechtliche Einordnung von EDV-Produkten und EDV-Verträgen in herkömmliche Kategorien des Rechts (Dienstvertrag, Werkvertrag) abgelöst. Die Rechtsprechung folgt nur zögerlich der Praxis des EDV-Rechts. Wir helfen, relativ gesichert abzuschätzen, wie das EDV-Recht in das Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und in dessen Vertragstypen eingeordnet werden kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen spielen bei der Erstellung und Steuerung von komplexen EDV-Softwareverträgen eine große Rolle und verwässern klare Zuordnungen mitunter so sehr, daß der EDV-Vertrag zunehmend an Verläßlichkeit für den Fall der Krise verliert. Wir helfen zu entscheiden, ob vertraglichen Regelungen überhaupt die mit ihrem Einsatz verfolgte Nutzung des Produktes decken und beraten rundum und aktuell um das schnellebige Thema "EDV-Recht". |