|
Gesellschaftsrecht Das Gesellschaftsrecht zählt zu den traditionellen Säulen unserer wirtschaftsrechtlich geprägten anwaltlichen Tätigkeit. Bei der damit verbundenen Rechtsberatung sind das "Unternehmensrecht" schlechthin mit Fragestellungen aus dem Aktienrecht, GmbH-Recht, KG- und OHG-Recht sowie aus dem BGB-Gesellschafts- und Stiftungsrecht und eine Vielzahl von damit verbundenen Rechtsmaterien zu berücksichtigen, wie das Handels- und Steuerrecht aber auch das Wettbewerbs- und das Arbeitsrecht. Mittelständische Unternehmer beraten wir als ständiger rechtlicher Begleiter zu deren gesamten Bedarf, vom Start-up bis zur Unternehmensliquidation, bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge oder Vereinbarungen über Joint-venture über Strukturveränderungen in der Gesellschaftsform und im Unternehmen bei Outsourcing, Spin-offs, MBO's, MBI's, LBO's, Asset- oder Unternehmensteilverkäufen oder- käufen und Aufnahme von venture capital, einschließlich der Vermeidung und Lösung von Problemen zwischen den Gesellschaftern bis hin zur Unternehmensnachfolge und Vorbereitungen von Generationswechseln. |