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Gewerbliches Mietrecht Das gewerbliche Mietrecht ist geprägt von zumeist langfristigen Verträgen mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Vermieter wie Mieter gehen daher beim Abschluß der Mietverträge große wirtschaftliche Risiken ein, zumeist ohne daß - im Gegensatz zur Wohnraummiete - durch das Gesetz regulierend eingegriffen wird. Wir erstellen maßgeschneiderte Mietverträge und beraten unsere Mandanten zu Chancen und Risiken ihrer bestehenden Vertragsbeziehungen. Eine frühzeitige Analyse ihrer Rechte durch uns kann helfen, unter Umständen einen Streit mit ihrem Mieter oder Vermieter zu vermeiden, auch im Wege der Mediation. Kommt es zum endgültigen Zerwürfnis, werden Kündigungen von uns ebenso vorbereitet wie Räumungsprozesse, Zahlungsklagen und deren Abwehr. |