Immobilienrecht

Immobilienrecht gehört zu unserem traditionellen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit, wozu sich nach Gründung unseres Büros in Sachsen recht schnell das öffentlich-rechtliche Immobilienrecht gesellte, welches, auch als "Vermögensrecht" gekennzeichnet, Rückgabe-, Entschädigungs- und Investitionsfragen zum Gegenstand hat, wie auch die Schuldrechts- und Sachenrechtsbereinigung.

Wir betreuen Sie im Grundstücks- und Grundstücksverkehrsrecht sowie in dem im Zusammenhang mit dem Erwerb stehenden und häufig von der Immobilienbranche unterschätzten öffentlichem Recht (Bauplanungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht). Unsere Beratungskompetenz umfaßt das Makler- und Bauträgerrecht, wie auch das private Bau- und Baubetreuungsrecht, das Ingenieur- und Architektenrecht, das Mietrecht Geschäftsraummiete/ Wohnraummiete), das Pachtrecht und das Wohnungseigentumsrecht. Wir begleiten Immobilien-Investoren bei der Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken und sind Ansprechpartner für Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Bauträgergesellschaften. Wir entwerfen und begleiten alle rund um die Immobilie erforderlichen Verträge und betreuen Immobilienverwaltungsgesellschaften.