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Kaufverträge Der Kaufvertrag stellt in der Geschäftswelt der Unternehmen einen wesentlichen
Bestandteil dar. Die Verträge weisen aber jeweils unterschiedliche Merkmale
auf. Je nach Liefergegenstand, nach Beweglichkeit des Gegenstandes, nach
spezifischen Eigenschaften des Liefergegenstandes, nach Ort des Vertragsschlusses,
nach speziellen Besonderheiten bei den beteiligten Parteien, gibt es unterschiedliche
rechtliche Rahmenbedingungen, die für den Fall des Vertragsschlusses und
bei der Abwicklung zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis werden daher auch
Kaufverträge unterschiedlichsten Umfangs und Regelungsgehalts getroffen.
Der Abschluß eines komplexen Kaufvertrages bedarf daher der sorgfältigen
Vorbereitung, insbesondere sind hierbei auch neben der genauen Formulierung
der Hauptvertragspflichten großer Wert auf die Übernahmeprozeduren zu
legen und damit die Verteilung der unterschiedlichen Risiken klar zu definieren.
Besondere Schwierigkeiten bereitet auch immer wieder bei grenzüberschreitenden
Verträgen die Auswahl des anwendbaren Rechts. |