Kaufverträge

Der Kaufvertrag stellt in der Geschäftswelt der Unternehmen einen wesentlichen Bestandteil dar. Die Verträge weisen aber jeweils unterschiedliche Merkmale auf. Je nach Liefergegenstand, nach Beweglichkeit des Gegenstandes, nach spezifischen Eigenschaften des Liefergegenstandes, nach Ort des Vertragsschlusses, nach speziellen Besonderheiten bei den beteiligten Parteien, gibt es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, die für den Fall des Vertragsschlusses und bei der Abwicklung zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis werden daher auch Kaufverträge unterschiedlichsten Umfangs und Regelungsgehalts getroffen. Der Abschluß eines komplexen Kaufvertrages bedarf daher der sorgfältigen Vorbereitung, insbesondere sind hierbei auch neben der genauen Formulierung der Hauptvertragspflichten großer Wert auf die Übernahmeprozeduren zu legen und damit die Verteilung der unterschiedlichen Risiken klar zu definieren. Besondere Schwierigkeiten bereitet auch immer wieder bei grenzüberschreitenden Verträgen die Auswahl des anwendbaren Rechts.

Insbesondere bei den letztgenannten grenzüberschreitenden Kaufverträgen kommt es häufig zur Anwendung ausländischen oder deutschen Rechts in Form des einheitlichen UN-Kaufrechts, häufig aber auch nur für einen Teil der bei der Abwicklung eines Kaufvertrages möglichen Rechtsprobleme.

Hierfür pflegen wir ein intensives Kooperationsverhältnis mit ausgewählten ausländischen Anwaltskanzleien, welches uns die Prüfung ausländischen Rechts und dessen Folgen bei Anwendbarkeit desselben ermöglicht.