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Urheberrecht Die kulturelle und soziale, gerade aber auch die wirtschaftliche Bedeutung
des Schutzes des Urheberrechts ist seit der Massenzugänglichkeit von Daten
und Informationen vermittels des Medium Internet ganz erheblich gewachsen.
Das geistige Eigentum des Schöpfers eines Werkes verkörpert sich in eben
diesem Werk. Aufgabe des Urheberrechts aus der Sicht dieses Schöpfers
ist es, ihm den Lohn für seine Arbeit der Werkschöpfung zu sichern. Die
Anzahl der Verstöße gegen Urheberrechte ist infolge des Mediums Internet
ist aber geradezu unendlich groß, der Reiz des "Abkupferns" und Vervielfältigens
ebenso. Gleichwohl sind die rechtlichen Konsequenzen, mit welchem die
Rechtsordnung auf Urheberrechtsverletzungen reagiert drastisch. Strafrechtliche
Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs sehen Haftstrafen bis zu fünf
Jahren vor. Zivilrechtliche Sanktionen hat der Verletzer vornehmlich in
Gestalt von Schadenersatz zu befürchten, der nach dem Gesetz der Höhe
nach nicht begrenzt ist. Die Rechte des Urhebers zu wahren und seine Ansprüche vermittels anwaltlicher Abmahnungen und dem Antrag auf Erlaß einstweiliger Verfügungen zu verfolgen, stehen im Mittelpunkt unserer langjährigen Befassung mit dieser Rechtsmaterie des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu gehört es aber auch, rechtsgrundlose Abmahnungen abzuwehren und "unberechtigten Anspruchsberühmungen" ggf. durch gerichtliche Feststellungsklagen zu entgegnen. |