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Vertriebsrecht - Handelsvertreter, Franchising, Vertragshändler Der Weg eines Produktes vom Hersteller bis zum produktiven oder konsumtiven Verwender ist oft gekennzeichnet durch eine Vielzahl zwischengeschalteter Absatzorgane. In Abhängigkeit von unterschiedlichen Interessenwahrungspflichten, Vertriebsbindungen und Handelsstufen ergeben sich jeweils zu differenzierende Modelle vertriebsvertraglicher Kooperationen. Als Vertragsgestaltungen lassen sich modellhaft die reinen Belieferungsvereinbarungen von den Fachhändler- oder den Vertragshändlerverträgen abgrenzen. Als weitere Steigerungen der Kooperationsverdichtung haben sich Kommissionsagenten- und dann die Handelsvertreterverträge herausgebildet. Franchising stellt für sich wiederum ein komplexes Absatzgebilde dar, welches auch Elemente einer partnerschaftlich- gleichberechtigten Absatzkooperation enthält. Andere Vertriebsbindungssysteme sind auch Alleinvertriebs- oder Selektivvertriebsverträge, Depotsysteme, Regalmietsysteme, Strukturvertriebssysteme etc. |