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Verwaltungsrecht Über den Umgang mit Behörden sind wir vertraut, da zu unseren Schwerpunkten anwaltlicher Tätigkeit auch das komplexe Verwaltungsrecht, das sogenannte "öffentliche Recht" gehört. "Was nicht verboten ist, ist erlaubt" gilt als Regel für das Verhältnis des Bürgers gegen den Staat. Vieles, was nicht direkt verboten ist, bedarf jedoch der verwaltungsrechtlichen Erlaubnis, der Genehmigung oder der Planfeststellung, sei es in Bezug auf die Nutzung von Grundstücken, Anlagen oder im Hinblick auf persönliche gewerbliche Konzessionen. Unternehmen und auch Gebietskörperschaften beraten wir in allen Fragen des öffentlichen Rechts. Wir verfügen über Erfahrung auf dem Gebiet des Umweltrechts, d.h. in der Abfall- und Wasserwirtschaft, sowie auf kommunalrechtlichem Gebiet, einschließlich des kommunalen Abgabenrechts. Verwaltungs- und Verfassungsprozesse zu führen gehört zu den mitunter notwendigen, aber auch mit Engagement zu führenden Tätigkeiten unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit, da es die verwaltungsprozessrechtliche Sach- und Rechtslage (lange Streitdauer vor Gericht und Gesetzesänderungen zur Beschneidung der Instanzenzüge) nicht mehr angezeigt erscheinen lassen, auf die "Amtsermittlung" des Verwaltungsgerichts zu warten. Angesichts dieser Umstände haben wir primär zum Ziel prozessvermeidende Verfahrensgestaltungen auch zum wesentlichen Anliegen unserer Mandanten zu machen. |