Webaudit

Das juristisch weitgehend unangreifbare Erstellen einer Website ist einer Fülle rechtlicher Vorgaben ausgesetzt, deren Mißachtung zu kostenintensiven Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden führen kann. Bei einem gewerblichen Auftreten können auf den Unternehmer zudem nicht unerhebliche Schadenersatzansprüche zukommen. Die juristische Überprüfung einer Website auf deren Vereinbarkeit mit den Regeln des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der gewerblichen Schutzrechte (Marken, Kennzeichen, Patente, Werktitel), des Datenschutzrechts, des Teledienste- und Medienrechts oder des Verbraucherrechts (insbesondere das seit 01.06.2000 geltende Fernabsatzgesetz birgt Unternehmerrisiken) ist unter Heranziehung eines durch uns entwickelten Organisationsmodelles Gegenstand unseres Webaudits, quer durch alle Rechtsgebiete des "Online-Rechts" oder des "Internet-Rechts".