Wettbewerbsrecht

Ein klassischer und traditioneller Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das mit dem Werbeauftritt eines Unternehmens verbundene Wettbewerbsrecht, welches strikten Wettbewerbsregelungen, insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit den darin enthaltenen differenzierten Werbeverboten, z.B. im Bereich kritisierender vergleichender und irreführender Werbung, besonderer Verkaufsveranstaltungen, Gewinnspielen, getarnter Werbung oder auch Anschwärzung unterliegt. Als Veräußerer von Waren ist das Unternehmen an die Preisangabenverordnung, das Rabattgesetzes oder die Zugabeverordnung gebunden. Wettbewerbsprozesse zählen zu den notwendigen Folgen zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs. Unsere insoweit traditionelle forensische Tätigkeit kann auf viele Jahre wettbewerbsrechtlicher Prozesse in einer insoweit stark umkämpften Metropole Deutschlands zurückblicken lassen.