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Internet und Arbeitsrecht beim Netzbetrieb
Kontakt: anwalt-dresden@zrp.de
Neben der rasanten technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung
darf die Anpassung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen auf keinen Fall
vergessen werden.
Unkontrolliertes Surfen schafft unkontrollierte Risiken. Rechtzeitig
müssen daher betriebsinterne Richtlinien geschaffen werden, die den Umgang
mit dem „Netz“ regeln. „Netzdisziplin“ ist gefragt. Ohne ausdrückliche
Erlaubnis des Arbeitgebers ist die Privatnutzung des Internet-Zugangs
zwar nicht gestattet. Die Zustimmung kann jedoch schon allein durch eine
längere Duldung erfolgen.
Erlaubt der Arbeitgeber auch die Privatnutzung des Internet-Zugangs vom
Arbeitsplatz aus, beispielsweise in Pausen oder in der Freizeit, kann
darin bereits eine abgabenrelevante Sachzuwendung liegen. In diesem Rahmen
ist anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes allen vergleichbaren
Arbeitnehmern mitunter auch ein Internet-Zugang zu gewähren. Zusätzlich
hat der Unternehmer, beispielsweise bei privaten e-mails, den Datenschutz
zu beachten. Auch kann für den Entzug der Zugangsberechtigung gegebenenfalls
sogar eine Änderungskündigung notwendig werden.
Bei einer Versetzung auf einen IT-Arbeitsplatz kann ein Mitbestimmungsrecht
des Betriebsrates ebenso gegeben sein, wie bei den unternehmensinternen
Regeln zum Umgang mit dem Netz. Mitbestimmungspflichtig sind auch Kontrollmaßnahmen.
Der flexible Unternehmer ist gehalten, neue Ideen zur Lohngestaltung,
Beteiligung und Alterssicherung zu entwickeln, um die Bindung der Arbeitnehmer
an das Unternehmen und das Interesse an dessen Entwicklung zu fördern.
Juristische Berater helfen bei einer dem Unternehmen entgegenkommenden
individuellen Gestaltung der Arbeitsverträge und der Aufstellung der notwendigen
Regularien. Sie unterstützen Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Sie analysieren
und erläutern die rechtlichen Konsequenzen der angedachten Varianten und
schlagen Lösungswege vor, um die Ziele des Unternehmens umzusetzen und
die Grundlagen für den Erfolg des Unternehmens zu sichern.
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