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Dokumentation von Geschäftsvorfällen
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Im schnellebigen IT-Computerzeitalter wird auf die aktuelle Datensicherheit
großer Wert gelegt, die langfristige Dokumentation andererseits oft sträflich
vernachlässigt. Um die rechtlichen Anforderungen an eine Dokumentation
von Geschäftsvorfällen darf man sich jedoch nicht erst kümmern, wenn es
zum Rechtsstreit oder zum Gewährleistungsfall kommt.
Vorschriften über die jeweiligen Dokumentationspflichten finden sich
in allen rechtlichen Bereichen des Unternehmens. Ein spezielles Recht
über die Dokumentation im IT-Bereich gibt es nur vereinzelt. Zumeist finden
die allgemeinen Vorschriften, übertragen auch auf den IT-Bereich, Anwendung.
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Die Erforderlichkeit der schlüssigen Dokumentation beginnt beim Angebot,
beinhaltet den Vertragsschluss sowie die Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
und endet nicht zuletzt bei den detaillierten Berichten über durchzuführende
Tätigkeiten für oder bei Kunden. Abgangs- und Eingangsnachweise sind auch
im IT-Bereich nicht zu ersetzende Mittel zur Durchsetzung der Ansprüche
einerseits und zur Abwehr unberechtigter Forderungen andererseits.
Rechnungen werden vom Finanzamt derzeit nur anerkannt, wenn diese auf
Papier versandt wurden. Ein e-mail-Versand reicht noch nicht aus. Spezielle
Dokumentationspflichten existieren weiterhin beispielsweise für die Zertifizierungsstellen
der elektronischen Signaturen und werden vertraglich beispielsweise von
Trusted-Shop, einem Online-Geschäftsversicherer, gefordert.
Die Rechtsprechung geht inzwischen in Teilbereichen dazu über, beispielsweise
von der Richtigkeit der Rechnungen von Telefonunternehmen auszugehen,
sofern der Schuldner der Rechnung nicht konkrete Anhaltspunkte für eine
Störung im technischen Ablauf der Kostenerfassung vorbringt. Daher ist
nicht nur die Dokumentation der Funktionstüchtigkeit der Computeranlage,
sondern vielmehr auch der Störfälle und deren Beseitigung wichtig.
Juristische Berater unterstützen den Unternehmer bei der Entscheidung
zur richtigen Dokumentation und halten ihn über die neuesten Entwicklungen
der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auf dem Laufenden, um dem Unternehmer
zu ermöglichen, stets den jeweiligen rechtlichen Anforderungen gerecht
werden zu können.
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