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Fernabsatz – Konsequenzen für den Unternehmer
von Rechtsanwalt Michael Schönfelder – schoenfelder@zrp.de
Seit dem 30. Juni 2000 ist für diejenigen Unternehmer, welche im Warenhandel
oder im Verkehr mit Dienstleistungen mit einem Verbraucher „Fernabsatz-verträge“
abschließen, eine neue Zeit angebrochen, welche dem Verbraucher gegen
den Unternehmer die „klassischen Schutzinstrumente“ aller bisher europarechtlich
erlassenen Verbraucherschutzrichtlinien gewährt. Es gibt Informationspflichten
des Unternehmers vor und nach dem Abschluss von Fernabsatzverträgen und
ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Dieses Gesetz ist insbesondere für diejenigen Unternehmer von recht einschneidender
Bedeutung, welche moderne Kommunikationstechniken einsetzen und sich Vertriebsmethoden
bedienen, in welchen ein persönlicher Kontakt zwischen Verbraucher und
Unternehmer nicht mehr stattfindet (Vertragsschluss per e-mail im e-commerce,
Teleshopping Katalogbestellungen).
Jeder Unternehmer, der an einen Verbraucher eine Ware oder eine Dienstleistung
verkauft bzw. absetzt, muss sich seit dem 30.06.2000 Gewissheit darüber
verschaffen, ob er im Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes die dort
aufgestellten Regeln einzuhalten hat oder diese Regeln nicht einhalten
muss. Denn ein Verstoß gegen diese Regeln hat nicht nur zivilrechtliche
Folgen. Es ist darüber hinaus mit Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden
oder Konkurrenten des Unternehmers zu rechnen.
Ein im Fernabsatzvertrag den Verbraucher korrekt belehrender Unternehmer
wird nach dem Eingang der Waren beim Verbraucher jedenfalls in aller Regel
zwei Wochen damit zu rechnen, also einen unternehmerischen Misserfolg
zu befürchten haben, dass der Verbraucher den Fernabsatzvertrag widerruft
und der abgeschlossene und zunächst wirksame Vertrag rückwirkend wieder
unwirksam wird.
Der nicht korrekt belehrende Unternehmer wird im Falle des Warenversandes,
sofern nicht gesetzliche Ausnahmetatbestände der Anwendung des Gesetzes
vorliegen, innerhalb von 4 Monaten nach dem Eingang der Ware beim Empfänger
ggf. mit einer Rückzahlung des Kaufpreises konfrontiert sein. Sein Verkaufserfolg
ist recht lange in der Schwebe.
Juristische Beratung hilft, das Web-Design einer Web Site „fernabsatzgesetzesfest“
zu machen.
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