|
Gewinnspiele im Internet
von Rechtsanwalt Michael De Zorti
Gewinnspiele erfreuen sich in der Werbebranche seit jeher größter Beliebtheit.
Die veranstaltenden Unternehmen können dadurch ihre Umsatzzahlen, vor
allem aber ihren Bekanntheitsgrad, um ein Vielfaches steigern. Das Internet,
vornehmlich das Word Wide Web, bietet in technischer Hinsicht wie auch
in Bezug auf Erschließung eines erweiterten Kundenkreises ganz neue Möglichkeiten.
Im Zusammenhang mit der Gestaltung und Veranstaltung solcher Gewinnspiele
zu Werbezwecken können, zahlreiche rechtliche Fallstricke lauern, denen
der Unternehmer - neben praktischen Schwierigkeiten - ausgesetzt ist.
Von der Rechtsprechung zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen
sind die im Laufe der Jahrzehnte entwickelte „offline“-Grundregeln grundsätzlich
auch „online“ zu beachten. Gleichwohl gibt es gesetzliche Besonderheiten
und gerade den Internetverkehr betreffende Neuerung. Gab es z. B. früher
keinen Anspruch auf den Gewinn, so hat jetzt der Teilnehmer die Möglichkeit,
wenn er statt des ihm in der Gewinnankündigung versprochenen Sportwagens
nichts oder nur einen Dosenöffner erhält, den angekündigten Preis einzuklagen.
Ein Hauptzweck der Durchführung eines Gewinnspiels ist es häufig, im
Rahmen des Direktmarketings verwertbare Daten der Teilnehmer zu erhalten.
Will der Veranstalter personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder
nutzen, so bedarf dies der Einwilligung des Teilnehmers. Diese muss unabhängig
von der Einwilligung in die Datenspeicherung erteilt werden.
Da die Rechtsprechung regelmäßig fordert, dass die Teilnehmer über die
jeweiligen Teilnahmebedingungen aufzuklären sind, ist gerade auf deren
Ausgestaltung besonderes Augenmerk zu legen. Vorgaben gibt es wenig. Neben
den genannten, gibt es aber weitere datenschutzrechliche und zivilrechtliche
Probleme, z. B. im Zusammenhang mit der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen.
Die Grenzenlosigkeit des Internet gebietet es auch, ausländische Rechtssysteme
zu beachten.
|