Gewinnspiele im Internet

von Rechtsanwalt Michael De Zorti

Gewinnspiele erfreuen sich in der Werbebranche seit jeher größter Beliebtheit. Die veranstaltenden Unternehmen können dadurch ihre Umsatzzahlen, vor allem aber ihren Bekanntheitsgrad, um ein Vielfaches steigern. Das Internet, vornehmlich das Word Wide Web, bietet in technischer Hinsicht wie auch in Bezug auf Erschließung eines erweiterten Kundenkreises ganz neue Möglichkeiten.

Im Zusammenhang mit der Gestaltung und Veranstaltung solcher Gewinnspiele zu Werbezwecken können, zahlreiche rechtliche Fallstricke lauern, denen der Unternehmer - neben praktischen Schwierigkeiten - ausgesetzt ist.

Von der Rechtsprechung zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen sind die im Laufe der Jahrzehnte entwickelte „offline“-Grundregeln grundsätzlich auch „online“ zu beachten. Gleichwohl gibt es gesetzliche Besonderheiten und gerade den Internetverkehr betreffende Neuerung. Gab es z. B. früher keinen Anspruch auf den Gewinn, so hat jetzt der Teilnehmer die Möglichkeit, wenn er statt des ihm in der Gewinnankündigung versprochenen Sportwagens nichts oder nur einen Dosenöffner erhält, den angekündigten Preis einzuklagen.

Ein Hauptzweck der Durchführung eines Gewinnspiels ist es häufig, im Rahmen des Direktmarketings verwertbare Daten der Teilnehmer zu erhalten. Will der Veranstalter personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, so bedarf dies der Einwilligung des Teilnehmers. Diese muss unabhängig von der Einwilligung in die Datenspeicherung erteilt werden.

Da die Rechtsprechung regelmäßig fordert, dass die Teilnehmer über die jeweiligen Teilnahmebedingungen aufzuklären sind, ist gerade auf deren Ausgestaltung besonderes Augenmerk zu legen. Vorgaben gibt es wenig. Neben den genannten, gibt es aber weitere datenschutzrechliche und zivilrechtliche Probleme, z. B. im Zusammenhang mit der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Grenzenlosigkeit des Internet gebietet es auch, ausländische Rechtssysteme zu beachten.