Haftungsfälle im Internet

von Rechtsanwalt Michael De Zorti

Leichtsinn kann teuer werden. Zwar sind amerikanische Verhältnisse noch lange nicht zu befürchten, doch auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren einige Gerichtsentscheidungen, bei denen Unternehmen aus unterschiedlichsten Gründen wegen ihres Verhaltens im WWW „bluten“ mussten.

Raubkopien wurden dem Internet-Gigant AOL zum Verhängnis, da diese als MIDI-Files in dessen Musikforum zum Download bereitgehalten wurden. Das Landgericht München I verurteilte AOL daraufhin als verantwortliche Service-Provider wegen Urheberrechtsverletzung zum Schadensersatz, da die Einlagerung der Dateien nicht verhindert wurde.

Pauschalreiseangebote unter der Domain „last-minute.com“ zu bewerben, die tatsächlich aber eine reine Werbefläche für diverse Reiseveranstalter, aber keine besonders günstigen und kurzfristigen Trips bot, war irreführend und wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht München. Wo „last minute“ drauf steht muss auch der versprochene Inhalt drin sein.

Der Anbieter einer Web Site, der auf die Web Site seiner ausländischen Schwester verweist, die nach deutschem Recht wettbewerbswidrige Werbung darstellt, muss sich diese Inhalte nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt a. M. zurechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Werbung nach dem nationalen Recht im Land der Schwesterfirma erlaubt ist.

Richtig abkassieren wollte ein Domain-Grabber beim Inhaber einer Marke für die Freigabe der Domain. Das Landgericht München II verurteilte ihn wegen Kennzeichenverletzung und Erpressung zu einer Haftstrafe.

Prävention ist also notwendig, um einem möglichen „GAU“ vorbeugen.