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Haftungsfälle im Internet von Rechtsanwalt Michael De Zorti Leichtsinn kann teuer werden. Zwar sind amerikanische Verhältnisse noch lange nicht zu befürchten, doch auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren einige Gerichtsentscheidungen, bei denen Unternehmen aus unterschiedlichsten Gründen wegen ihres Verhaltens im WWW „bluten“ mussten. Raubkopien wurden dem Internet-Gigant AOL zum Verhängnis, da diese als
MIDI-Files in dessen Musikforum zum Download bereitgehalten wurden. Das
Landgericht München I verurteilte AOL daraufhin als verantwortliche Service-Provider
wegen Urheberrechtsverletzung zum Schadensersatz, da die Einlagerung der
Dateien nicht verhindert wurde. Pauschalreiseangebote unter der Domain „last-minute.com“ zu bewerben,
die tatsächlich aber eine reine Werbefläche für diverse Reiseveranstalter,
aber keine besonders günstigen und kurzfristigen Trips bot, war irreführend
und wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht München. Wo „last minute“
drauf steht muss auch der versprochene Inhalt drin sein. Der Anbieter einer Web Site, der auf die Web Site seiner ausländischen
Schwester verweist, die nach deutschem Recht wettbewerbswidrige Werbung
darstellt, muss sich diese Inhalte nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt
a. M. zurechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Werbung nach dem
nationalen Recht im Land der Schwesterfirma erlaubt ist. Richtig abkassieren wollte ein Domain-Grabber beim Inhaber einer Marke
für die Freigabe der Domain. Das Landgericht München II verurteilte ihn
wegen Kennzeichenverletzung und Erpressung zu einer Haftstrafe. |