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Internet-Portale im Blickfeld des Kartellrechts von Rechtsanwalt Klaus Rosenhagen – rosenhagen@zrp.de Die Anzahl der elektronischen Marktplätze (Portale) nimmt drastisch
zu. Stellen sie auf der einen Seite ein ideales Werkzeug zur Abrundung
des Marktauftrittes jedes teilnehmenden Unternehmens im Internet oder
zur Verminderung von Transaktionskosten dar, bieten sie auf der anderen
Seite hohe Nutzungsvorteile für den Geschäftskunden und den Verbraucher,
der auf diese Weise gezielt weitergehende Informationen abfragen oder
dadurch Preise mit beeinflussen kann oder andere Zusatzleistungen erhält.
Aber auch Portale als bloße Handelsplattformen über die katalogähnlich
Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, lassen Raum für die vielfältigsten
Entwicklungen neuartiger Werbe- oder Vertriebsmethoden, wie etwa von Auktionsverfahren
auf Anbieter- oder auch auf Kundenseite. Zwar ist die Praxis der Kartellbehörden und damit auch die Rechtsprechung der deutschen und europäischen Gerichte erst seit jüngster Zeit mit den Problemen konfrontiert. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall für jeden Unternehmer die Einhaltung der kartellrechtlich gegebenen Vorgaben, so wie sie derzeit interpretiert werden, von Beginn an genau zu prüfen. |