E-Commerce und Lizenzvertrag

von Rechtsanwalt Klaus Rosenhagen – rosenhagen@zrp.de

Die Phantasie der Nutzungsformen des Internet scheint unbegrenzt. Immer neue Formen der Präsentation, der Werbung, des Internetauftritts als solchem, des einzelnen oder gemeinschaftlich mit anderen Anbietern organisierten Vertriebs, schaffen immer neue komplexe Strukturen, deren Planung, Organisation, Programmierung, Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb oft einen hohen Aufwand generieren, bevor der erste EURO verdient werden kann. Derartige Formen der Ideenentwicklung schaffen für das Unternehmen meist einen mit erheblichem Personal- und Kapitaleinsatz verbundenen Vermögenswert, dessen rechtlicher Schutz damit von großer Bedeutung für das Unternehmen ist.

Für viele Start-up-Unternehmen stellt dies eine entscheidende Hürde dar, schafft aber auch die Grundlage bei der Umsetzung ihrer erfolgversprechenden Ideen, die letztlich auch ihren Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen Marktbeobachtern begründen oder zumindest erhalten.

Wird dann schließlich die Geschäftsidee als solche in ein Vermarktungskonzept mit einbezogen, stellt sich regelmäßig auch die Frage nach ihrem rechtlichen Schutz. Nur dieser ermöglicht eine Vermarktung durch Verkauf oder die Einräumung von Nutzungsrechten in Form von Lizenzen.

Das deutsche, wie auch europäische und internationale Recht halten hierfür ihre traditionellen gewerblichen Rechtsschutzinstrumente vor, wie das deutsche und europäische Patent, die Marke, den Schutz des Urheberrechts im allgemeinen, wie auch von Softwareprogrammen u. v. m. Auch die Übertragung von Know-how ist möglich, unterliegt aber engen Regeln.

Die Einräumung von Nutzungsrechten bedingt daher zuvor eine genaue Analyse der Rechtsposition unter Anwendung sämtlicher zur Verfügung stehender Rechtsinstrumente. Erst dann kann die Lizenzstrategie und die juristische Ausgestaltung des Lizenzvertrages erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung von Rechtsanwälten und ggf. auch weiteren Fachberatern, wie Patentanwalt und Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist damit unerlässlich, um sämtliche der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Absicherung auszuschöpfen.