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E-Commerce und Lizenzvertrag
von Rechtsanwalt Klaus Rosenhagen – rosenhagen@zrp.de
Die Phantasie der Nutzungsformen des Internet scheint unbegrenzt. Immer
neue Formen der Präsentation, der Werbung, des Internetauftritts als solchem,
des einzelnen oder gemeinschaftlich mit anderen Anbietern organisierten
Vertriebs, schaffen immer neue komplexe Strukturen, deren Planung, Organisation,
Programmierung, Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb oft einen hohen
Aufwand generieren, bevor der erste EURO verdient werden kann. Derartige
Formen der Ideenentwicklung schaffen für das Unternehmen meist einen mit
erheblichem Personal- und Kapitaleinsatz verbundenen Vermögenswert, dessen
rechtlicher Schutz damit von großer Bedeutung für das Unternehmen ist.
Für viele Start-up-Unternehmen stellt dies eine entscheidende Hürde
dar, schafft aber auch die Grundlage bei der Umsetzung ihrer erfolgversprechenden
Ideen, die letztlich auch ihren Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen
Marktbeobachtern begründen oder zumindest erhalten.
Wird dann schließlich die Geschäftsidee als solche in ein Vermarktungskonzept
mit einbezogen, stellt sich regelmäßig auch die Frage nach ihrem rechtlichen
Schutz. Nur dieser ermöglicht eine Vermarktung durch Verkauf oder die
Einräumung von Nutzungsrechten in Form von Lizenzen.
Das deutsche, wie auch europäische und internationale Recht halten hierfür
ihre traditionellen gewerblichen Rechtsschutzinstrumente vor, wie das
deutsche und europäische Patent, die Marke, den Schutz des Urheberrechts
im allgemeinen, wie auch von Softwareprogrammen u. v. m. Auch die Übertragung
von Know-how ist möglich, unterliegt aber engen Regeln.
Die Einräumung von Nutzungsrechten bedingt daher zuvor eine genaue Analyse
der Rechtsposition unter Anwendung sämtlicher zur Verfügung stehender
Rechtsinstrumente. Erst dann kann die Lizenzstrategie und die juristische
Ausgestaltung des Lizenzvertrages erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung
von Rechtsanwälten und ggf. auch weiteren Fachberatern, wie Patentanwalt
und Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist damit unerlässlich, um sämtliche
der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Absicherung auszuschöpfen.
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