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Haftung des IT-Managements
von Rechtsanwalt Andreas Zwipf – zwipf@zrp.de
Die Einpassung der Informationstechnologie in Unternehmen stellt nicht
nur neue Technologie- und Marketing-Anforderungen an das Management, sondern
erhöht auch nicht unerheblich das persönliche Haftungsrisiko der Unternehmensleitung.
Die Geschäftsleitung, die sich nicht ausreichend mit der Frage angemessener
IT-Sicherheit auseinandersetzt, läuft Gefahr, persönlich in Haftung genommen
zu werden, wenn es zu Ausfällen der Informationstechnologie kommt und
hiermit Imageverluste oder wirtschaftliche Nachteile verbunden sind.
Zumeist tritt auch eine Versicherung (beispielsweise Director- & Officer-Versicherung)
nicht ein, wenn es Dritten möglich gemacht wird, von außen durch Hacker-Attacken
die Datenübertragung in Datennetzen zu manipulieren. Ein Versicherungsschutz
entfällt meist dann, wenn beim Versicherungsnehmer der Schaden durch fehlende
oder nicht dem Stand der Technik entsprechende Sicherheits- oder Verschlüsselungstechnologie
eintreten konnte.
Hier ist für das Management also eine potentiell nicht versicherbare
„Gefahr in Verzug“, die nur dadurch beseitigt werden kann, wenn es ausreichend
Sicherheitsmaßnahmen – zum Beispiel durch ein Sicherheitshandbuch - ergriffen
hat, um (zumindest nach dem Stand der Sicherheits-Technik vermeidbare)
Schäden vom Unternehmen fernzuhalten.
Die Anforderungen des Rechts an die Sorgfalt der Unternehmensleitung
sind durch das noch reichlich unerforschte und auch nicht kalkulierbare
Manipulationsrisiko recht hoch, wobei diesen Pflichten in der Regel nur
durch eingehende externe technische und rechtliche Beratung Genüge geleistet
werden kann.
Durch Zusammenarbeit von Juristen und IT-Spezialisten kann aufgezeigt
werden, wie ein IT-Sicherheitshandbuch aussehen und welche Themen es enthalten
muss, so daß ein ordnungsgemäßes Delegieren von Aufgaben möglich ist und
dem Management „nurmehr“ die Führungs- und Überwachungsverantwortung obliegt.
Zwar gibt es auch Aufgaben, die sich nicht delegieren lassen. Hier bedarf
es einer entsprechenden Informationseinholung und Schulung, um persönlich
diesen Ansprüchen genügen zu können.

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