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Schutz einer Marke
von Rechtsanwalt Andreas Zwipf – zwipf@zrp.de
Eine Marke ist das Kennzeichnungsmittel für Produkte und Dienstleistungen.
Sie bietet Schutz für das Firmenlogo, sichert den guten Namen eines Unternehmens,
schafft Vertrauen in die Qualität der Produkte bzw. Dienstleistungen und
bietet effektive Verteidigungsmittel im Wettbewerb durch das sog. „Verbietungsrecht“
aus der Marke.
Ob Unternehmen nur auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig werden
oder dieses lediglich als Ergänzung zu ihren bisher nur traditionell geführten
Geschäft hinzunehmen wollen, so sollten diese sich in jedem Fall einen
Markenschutz als immaterielles Marketinginstrument leisten, nicht zuletzt,
um irreführende Domain-Namen von Konkurrenten zu vermeiden bzw. verbieten
zu können. Auch kann der rechtzeitige und umfassende Markenschutz im Heimatland
oder für das gesamte Gebiet der EU bei einem professionellen Internetauftritt
in anderen Ländern der Welt helfen, wegen eines dort für einen Konkurrenten
bestehenden prioritätsfrüheren identischen Markenschutzes nicht belangt
werden zu können.
Seit einigen Jahren kann durch eine einheitliche Anmeldung und erfolgreiche
Registrierung bereits der Schutz in allen Mitgliedsländern der EU
erlangt werden, der dann die zeit- und kostenaufwendigen einzelnen Marken-Registrierungen
in den einzelnen Ländern der EU entbehrlich macht.
Anwälte des Unternehmens unterstützen nicht nur bei der Anmeldung des
für das Unternehmen weitestmöglichen Schutzbereiches für die Marke, sondern
führen vorab (zur Kostenvermeidung und zur Vermeidung von Marketingstörungen)
auch eine Markenrecherche zur Überprüfung der Verwechslungsfähigkeit mit
gleichen oder ähnlichen Kennzeichen durch. Nach der erfolgreichen Registrierung
der Marke überwachen sie diese, um frühzeitig eventuelle Verletzer kennen
zu lernen! Schließlich können sie auch mit Rat und Tat bei der Verhandlung
und Erstellung von Markenlizenzen zur Seite stehen.
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