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Online-Schiedsgerichte für Domain-Namenskonflikte
von Rechtsanwalt Andreas Zwipf – zwipf@zrp.de
Nachdem zunächst einmal von sogenannten Domain-Grabbern oft flächendeckend
Domain-Namen angemeldet wurden, ein Rechtsschutz zum Erhalt einer dem
Unternehmen oder der Privatperson aus namens- oder markenrechtlichen Gründen
zustehenden Domain allerdings nur über zeit- und kostenaufwendige Gerichtsverfahren
erlangt werden konnte, sind im Jahr 2000 einige Online-Schiedsgerichte
für Domain-Namenskonflikte für „.com“, „.org „und „.net“-Domains erfolgreich
eingeführt worden.
Auf diesem Schiedsgerichts-Wege wird zeiteffizient und in einem angemessenen
Kostenrahmen verbindlich entschieden, wem ein entsprechender Domain-Name
in diesem Top-Level-Domain-Bereich nunmehr zusteht.
Von bis Februar fast 2.000 anhängigen Verfahren wurde bereits in nahezu
1.400 Verfahren eine Entscheidung getroffen, wobei in 78 % dieser Verfahren
zugunsten der Antragsteller entschieden wurde, die eine bereits von anderen
registrierte Domain beanspruchten. Firmen wie DG-Bank, Libro AG, Süd-Chemie
und Yves Saint Laurent sowie Namen von Persönlichkeiten wie Julia Roberts,
zeigen das Interesse, mit einem solchen Verfahren schnell und ohne die
ordentlichen Gerichte mit ihren Instanzen zum gewünschten Ziel zu kommen.
Die Verfahrensdauer beträgt maximal 2 Monate, das Verfahren selbst wird
maßgeblich mit Hilfe der elektronischen Kommunikationsmittel durchgeführt.
Bei Erfolg des Antragstellers ist diese Entscheidung vom Dispute Resolution
Provider nach einer Wartefrist von 10 Tagen unverzüglich zu vollziehen,
so dass der Antragsteller zügig über „seinen“ Domain-Namen verfügen kann.
Lediglich innerhalb dieser 10 Tage kann der unterlegene bisherige Domain-Inhaber
durch Anrufung eines ordentlichen Gerichtes die Entscheidung zur Überprüfung
vorlegen und damit verhindern, dass der Domain-Name sofort auf den erfolgreichen
Antragsteller übertragen wird.
Derzeit hat sich Denic für die „.de“-domains noch nicht dazu entschlossen,
sich diesen Online-Schiedsgerichtsverfahren für die von ihr verwalteten
Domain-Namen anzuschließen. Gespräche hierfür sind im Gange. Bis zu einer
Entscheidung hierüber müssen noch die Zivilgerichte für „deutsche“-Domainstreitigkeiten
in Anspruch genommen werden.
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