Online-Schiedsgerichte für Domain-Namenskonflikte

von Rechtsanwalt Andreas Zwipf – zwipf@zrp.de

Nachdem zunächst einmal von sogenannten Domain-Grabbern oft flächendeckend Domain-Namen angemeldet wurden, ein Rechtsschutz zum Erhalt einer dem Unternehmen oder der Privatperson aus namens- oder markenrechtlichen Gründen zustehenden Domain allerdings nur über zeit- und kostenaufwendige Gerichtsverfahren erlangt werden konnte, sind im Jahr 2000 einige Online-Schiedsgerichte für Domain-Namenskonflikte für „.com“, „.org „und „.net“-Domains erfolgreich eingeführt worden.

Auf diesem Schiedsgerichts-Wege wird zeiteffizient und in einem angemessenen Kostenrahmen verbindlich entschieden, wem ein entsprechender Domain-Name in diesem Top-Level-Domain-Bereich nunmehr zusteht.

Von bis Februar fast 2.000 anhängigen Verfahren wurde bereits in nahezu 1.400 Verfahren eine Entscheidung getroffen, wobei in 78 % dieser Verfahren zugunsten der Antragsteller entschieden wurde, die eine bereits von anderen registrierte Domain beanspruchten. Firmen wie DG-Bank, Libro AG, Süd-Chemie und Yves Saint Laurent sowie Namen von Persönlichkeiten wie Julia Roberts, zeigen das Interesse, mit einem solchen Verfahren schnell und ohne die ordentlichen Gerichte mit ihren Instanzen zum gewünschten Ziel zu kommen.

Die Verfahrensdauer beträgt maximal 2 Monate, das Verfahren selbst wird maßgeblich mit Hilfe der elektronischen Kommunikationsmittel durchgeführt. Bei Erfolg des Antragstellers ist diese Entscheidung vom Dispute Resolution Provider nach einer Wartefrist von 10 Tagen unverzüglich zu vollziehen, so dass der Antragsteller zügig über „seinen“ Domain-Namen verfügen kann. Lediglich innerhalb dieser 10 Tage kann der unterlegene bisherige Domain-Inhaber durch Anrufung eines ordentlichen Gerichtes die Entscheidung zur Überprüfung vorlegen und damit verhindern, dass der Domain-Name sofort auf den erfolgreichen Antragsteller übertragen wird.

Derzeit hat sich Denic für die „.de“-domains noch nicht dazu entschlossen, sich diesen Online-Schiedsgerichtsverfahren für die von ihr verwalteten Domain-Namen anzuschließen. Gespräche hierfür sind im Gange. Bis zu einer Entscheidung hierüber müssen noch die Zivilgerichte für „deutsche“-Domainstreitigkeiten in Anspruch genommen werden.