Haftung des Web-Designers

von Rechtsanwalt Michael Schönfelder – schoenfelder@zrp.de

Der Web-Designer gestaltet die Web Site und ist in aller Regel mit dem Betreiber der Web Site über einen Dienst- oder Werkvertrag verbunden, infolge dessen der Web-Designer vorgegebene Inhalte für den Betreiber der Web Site ins Internet stellt.

Bei der Gestaltung der Web Site durch das Einfügen von Texten, Grafiken, Bildern, Musikdateien, Videos oder gar Software-Programmen sollte sich der Web-Designer klar darüber sein, dass sich die Umsetzung seiner Ideen oder derjenigen seines Auftraggebers in das fertige Produkt im Netz in einem von der Rechtsordnung vorgegebenem Rahmen halten muss und dass er seinem Auftraggeber sehr wohl nach allgemeinen Rechts-Kriterien für eine vertragliche Schlechtleistung haften kann.

Das Beratungs- und damit das Haftungsrisiko des Web-Designers ist seit dem Erlass der Multimedia-Gesetze und der europarechtlich geforderten Verbraucherschutzgesetze ganz erheblich angestiegen und verlangt vom Unternehmer, und somit auch vom Web-Designer, der dem Unternehmer diese Arbeiten zum Online-Startup abnimmt, profunde Rechtskenntnisse. Vertragliche Regelungen helfen, diese Risiken der Haftung zu minimieren.

Der primär anstelle des Web-Designers wegen beispielsweise Markenrechtsverletzungen in Anspruch Genommene wird zwar in aller Regel dessen Kunde (Content Provider) als der für die Web Site Dritten gegenüber Verantwortliche sein. Dieser wird sich aber nicht scheuen nachzudenken, von wem eigentlich das Design der Website stammt und ob er sich dort schadlos halten kann, wenn der verletzende Tatbestand nicht aus seiner Sphäre stammt sondern aus der des Web-Designers.

Aber auch dann, wenn Rechte Dritter nicht verletzt sein mögen, riskiert der Web-Designer bei einer schlechten Designer-Lösung eine Haftung gegenüber seinem Auftraggeber, wenn er beispielsweise im Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes die Geschäftsbedingungen des Unternehmers nicht richtig, also nicht wirklich wahrnehmbar, plaziert, oder wenn er beispielsweise nicht weiß, was das Gesetz meint, wenn besondere schriftliche Belehrungen nach diesem Gesetz „in besonders hervorgehobener Weise“ erfolgen müssen. Die Folgen für ein fehlerhaftes Design sind in dem zuletzt genannten Beispiel für den Unternehmer mitunter weitreichend: das abgeschlossene Geschäft bleibt für den Verbraucher bis zu vier Monaten widerrufbar. Eröffnet lediglich dieser Fehler des Web-Designers den späten, d. h. über den gesetzlichen Zeitraum von ansonsten nur zwei Wochen hinausgehenden Widerruf durch den Verbraucher, ist ein u. U. lukratives Geschäft möglicherweise nur deswegen geplatzt.