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Ihre Internetpräsentation
Recht im Internet? Selbstverständlich! Das Internet ist kein rechtsfreier
Raum für "Online-Anbieter" (Dienste-Anbieter im Sinne des Teledienstgesetzes)
oder "Online-Nutzer", wenn es auch freilich keinen universalen "Internet-Verantwortlichen"
und auch kein "Internet-Recht" im eigentlichen Sinne gibt.
Als Kommunikationsmedium zwischen einem Absender und einem Empfänger
sind alle digitalen Möglichkeiten der Äußerung im Internet vorstellbar,
welche ohne das Medium Internet auch vermittels der ursprünglichen Formen
der Kommunikation bislang den Rechtsverkehr bestimmten: Wort, Bild und
Schrift. Insoweit reagiert die jeweilige staatliche Rechtsordnung, national
wie multinational, auf kommunikative Äußerungsformen im Internet zunächst
mit in der Regel herkömmlichen rechtlichen Instrumentarien und nur ausnahmsweise
mit speziellen "Internet-Gesetzen" (z.B. in Deutschland das Informations-
und Kommunikationsdienstegesetz, den Mediendienste Staatsvertrag oder
in Europa die EU Datenbankrichtlinie, EU e-commerce-Richtlinie, EU Signaturrichtlinie,
EU Urheberrechtsrichtlinie etc.).
Für ein Unternehmen bietet das Internet ungeahnte kommerzielle Möglichkeiten
des Wettbewerbs im Netz der Netze, global, ohne Ländergrenzen, wenn auch
nicht ohne rechtliche Grenzen. Diese Technologie verbessert Geschäftsprozesse,
optimiert Verbindungen zu Kunden und vereinfacht das Beschaffungswesen
("E-business" bzw. "E-commerce" oder E-procurement als Teilaspekt). Eine
Internetpräsentation ist aber sehr wohl von einem dichten rechtlichen
Regelungswerk beeinflußt und setzt dem unternehmerischen Handeln deutliche
Grenzen, macht unternehmerisches Handeln mitunter sogar insoweit unmöglich,
als Mitbewerber Verstöße gegen Verhaltensnormen zu ahnden wissen und kommerziellen
Erfolgschancen riskant erscheinen lassen können, wenn Regeln nicht eingehalten
werden. Andererseits verliert der Unternehmer mitunter Wettbewerbsvorteile,
wenn er sich durch Trittbrettfahrer beispielsweise seines urheberrechtlichen
Eigentums berauben ließen.
Die "homepage" bietet hervorragende Darstellungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens,
Ihre "domain", d.h. Ihre Adresse im Internet kann Gold wert sein. Der
Werbemarkt wird sich in Zukunft wohl vorwiegend im Internet abspielen.
Die Preisvorteile der Werbung im Internet sind gegenüber den klassischen
Werbeträgern - Zeitschrift, Funk und Fernsehen - immens.
Gegenüber den Ihnen aus Ihrer Internet-unabhängigen Präsentation Ihres
Unternehmens bekannten rechtlichen Regelungen des Wettbewerbs-, Marken-,
Namensrechts, des Urheber- und Äußerungsrechts, erweist sich der rechtliche
Rahmen dieser Rechtsmaterien im Internet als durch eine weit größere Zahl
rechtlicher Fragestellungen beeinflußt.
Wir geben Antworten auf Fragen zum "Recht im Internet" oder sensibilisieren
die Internet-Präsentation des Unternehmers für Antworten, die im Rechtsverkehr
im Netz der Netze gegeben werden müssen, um eine Präsentation erfolgreich
sein zu lassen. Nicht nur unternehmerisches, auch rechtliches Management
ist gefragt, wenn es darum geht, sich Nutzungsvorgänge im Internet zu
erschließen. Im Rahmen eines Webaudit überprüfen wir Ihre Website auf
juristische Schwachstellen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, um Schutzrechtsverletzungen
zu vermeiden und Ihren Internetauftritt weitgehend "abmahnfest" zu gestalten.
Einige Beispiele:
- Sind Sie Urheber oder Nutzungsrechtsinhaber, kommt es darauf an, Ihre
Rechte auch im Netz der Netze zu wahren, Rechtsverletzungen zu verfolgen
und Ihre Konkurrenten mitunter zu disziplinieren.
- Sind Sie Vertragspartei sowohl auf der einen, wie auf der anderen
Seite des Waren-oder Leistungsaustausches, kommt es darauf an, rechtlich
notwendige Formen zu wahren und Geschäftsbedingungen zu entwerfen, welche
auch modernen Verbraucherschutzregelungen im "E-commerce" Rechnung tragen.
Verwenden Sie bereits Geschäftsbedingungen, können Ihre Bedingungen
für den Verbraucher, aber auch für den kaufmännischen Geschäftspartner
unklar oder unangemessen benachteiligend sein. Sie werden dann nicht
Vertragsbestandteil. Das kann den Bestand Ihres Geschäftes gefährden.
Sie setzen sich ferner der Gefahr von Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden
oder von Konkurrenten aus. Das seit dem 01.07.2000 in Kraft getretene
Fernabsatzgesetz eröffnet dem nach dem Gesetz durch den Unternehmer
nicht korrekt informierten, d.h. belehrten Verbraucher neue Chancen,
einem ungünstigen Vertrag unter Zuhilfenahme eines Widerrufsrechts seine
Wirksamkeit zu nehmen und setzt den Unternehmer der Gefahr des Scheiterns
eines zunächst als gelungen gefeierten Geschäfts aus.
- Sind Sie im Rahmen Ihrer Internetpräsentation Versender oder Übermittler
von Nachrichten mit u.U. nach Meinung Dritter verletzendem Inhalt, kommt
es darauf an, den an Ihr Unternehmen herangetragenen Haftungsansprüchen
wirksam zu begegnen.
- Sind Sie mit grenzüberschreitenden kommerziellen Geschäften im "Cyber-Business"
befaßt, stellen sich für Sie u. a. vertragsrechtliche und steuerrechtliche
Fragen sowohl des Standortes Ihres Unternehmens als steuerpflichtige
Person, als auch umsatzsteuerrechtliche Fragen zu Ihren Geschäftsvorgängen
(Stichwort: Empfängerortprinzip).
- Sind Sie mit entmaterialisierten Geschäftsvorfällen im Internet befaßt,
stellt sich die Frage, wie Sie diese buchen, d.h. wie Sie den "E-commerce"
als Geschäft im Rechnungswesen abbilden. Welche Grundsätze der ordnungsgemäßen
Buchführung gelten im Internet, wenn Sie Ihre Waren "beleglos" veräußern,
etwa durch das Ermöglichen des "Herunterladens" eines von Ihnen entwickelten
Softwareprogramms? Diese Internet-typische Gegebenheit stellt an den
Wirtschaftspürfer/ Steuerberater hohe Anforderungen, spiegelbildlich
natürlich auch an den Unternehmer.
- Sind Sie Inhaber eines Markenrechts, kommt es darauf an zu erkennen,
daß Ihre Marke "plötzlich" in Verbindung mit Ihrer Internet-Adresse
weltweite Verbreitung findet und andere Berechtigte Ihnen gegenüber
Markenschutz beanspruchen können. Dies erfordert ein entsprechendes
"Markenmanagement". Schützen Sie sich vor Namens-Piraterie und Domain-Händlern
("domain-grabbing"), welche Ihnen "Ihren" Namen zum Kauf anbieten.
- Sind Sie Arbeitgeber "im Internet", lassen Sie im Netz oder mit dem
Netz für sich arbeiten, beschäftigen Sie im Rahmen Ihrer Internetpräsentation
Arbeitnehmer oder "freie Mitarbeiter", stellen sich individualvertragliche,
betriebsverfassungsrechtliche oder auch tarifrechtliche Fragen.
- Sind Sie Im Rahmen Ihrer Internet-Präsentation damit befaßt, Daten
von Dritten zu sammeln und zu verarbeiten, kommt es darauf an, Datenschutzrechte
dieser Dritten zu wahren. Das Internet ist kein datenschutzfreier Raum.
Das Datenschutzrecht verlangt von Ihnen als Unternehmer erhebliche Aufwendungen
im Hinblick auf den richtigen Umgang mit geschützten Daten. Auskunfts-
und Informationsrechte der Betroffenen können für Ihr Unternehmen nicht
nur zu einem lediglich lästigen Ereignis werden. Eine unerlaubte Verarbeitung
von personenbezogenen Daten kann nämlich nicht nur eine zivilrechtliche,
sondern auch eine strafrechtliche Haftung auslösen. Ein sensibler Bereich
Ihrer Internetpräsentation ist beispielsweise das Verwenden von Besucherdaten
Ihrer Homepage zum Zwecke des Marketings oder sog. "cookies".
Ein rechtsbegleitendes "Internet-Management" Ihrer Internet-Präsentation
hat letzlich zum Ziel, Ihren geschäftlichen Erfolg abzusicher und zu optimieren.
Wir sind Ihnen unter Zuhilfenahme eines eigens entwickelten Organisationsmodelles
behilflich, die juristischen vertraglichen oder sogar gesetzlichen Beziehungen
im "E-business" zu erkennen und möglichst optimal zu steuern, um Ihrem
Online-Geschäft gleichermaßen wie Ihrem Offline-Geschäft durch eine juristisch
begleitete Internet-Präsentation zum Erfolg zu verhelfen.

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