Ihre Internetpräsentation

Recht im Internet? Selbstverständlich! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum für "Online-Anbieter" (Dienste-Anbieter im Sinne des Teledienstgesetzes) oder "Online-Nutzer", wenn es auch freilich keinen universalen "Internet-Verantwortlichen" und auch kein "Internet-Recht" im eigentlichen Sinne gibt.

Als Kommunikationsmedium zwischen einem Absender und einem Empfänger sind alle digitalen Möglichkeiten der Äußerung im Internet vorstellbar, welche ohne das Medium Internet auch vermittels der ursprünglichen Formen der Kommunikation bislang den Rechtsverkehr bestimmten: Wort, Bild und Schrift. Insoweit reagiert die jeweilige staatliche Rechtsordnung, national wie multinational, auf kommunikative Äußerungsformen im Internet zunächst mit in der Regel herkömmlichen rechtlichen Instrumentarien und nur ausnahmsweise mit speziellen "Internet-Gesetzen" (z.B. in Deutschland das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz, den Mediendienste Staatsvertrag oder in Europa die EU Datenbankrichtlinie, EU e-commerce-Richtlinie, EU Signaturrichtlinie, EU Urheberrechtsrichtlinie etc.).

Für ein Unternehmen bietet das Internet ungeahnte kommerzielle Möglichkeiten des Wettbewerbs im Netz der Netze, global, ohne Ländergrenzen, wenn auch nicht ohne rechtliche Grenzen. Diese Technologie verbessert Geschäftsprozesse, optimiert Verbindungen zu Kunden und vereinfacht das Beschaffungswesen ("E-business" bzw. "E-commerce" oder E-procurement als Teilaspekt). Eine Internetpräsentation ist aber sehr wohl von einem dichten rechtlichen Regelungswerk beeinflußt und setzt dem unternehmerischen Handeln deutliche Grenzen, macht unternehmerisches Handeln mitunter sogar insoweit unmöglich, als Mitbewerber Verstöße gegen Verhaltensnormen zu ahnden wissen und kommerziellen Erfolgschancen riskant erscheinen lassen können, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Andererseits verliert der Unternehmer mitunter Wettbewerbsvorteile, wenn er sich durch Trittbrettfahrer beispielsweise seines urheberrechtlichen Eigentums berauben ließen.

Die "homepage" bietet hervorragende Darstellungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens, Ihre "domain", d.h. Ihre Adresse im Internet kann Gold wert sein. Der Werbemarkt wird sich in Zukunft wohl vorwiegend im Internet abspielen. Die Preisvorteile der Werbung im Internet sind gegenüber den klassischen Werbeträgern - Zeitschrift, Funk und Fernsehen - immens.

Gegenüber den Ihnen aus Ihrer Internet-unabhängigen Präsentation Ihres Unternehmens bekannten rechtlichen Regelungen des Wettbewerbs-, Marken-, Namensrechts, des Urheber- und Äußerungsrechts, erweist sich der rechtliche Rahmen dieser Rechtsmaterien im Internet als durch eine weit größere Zahl rechtlicher Fragestellungen beeinflußt.

Wir geben Antworten auf Fragen zum "Recht im Internet" oder sensibilisieren die Internet-Präsentation des Unternehmers für Antworten, die im Rechtsverkehr im Netz der Netze gegeben werden müssen, um eine Präsentation erfolgreich sein zu lassen. Nicht nur unternehmerisches, auch rechtliches Management ist gefragt, wenn es darum geht, sich Nutzungsvorgänge im Internet zu erschließen. Im Rahmen eines Webaudit überprüfen wir Ihre Website auf juristische Schwachstellen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, um Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden und Ihren Internetauftritt weitgehend "abmahnfest" zu gestalten.

Einige Beispiele:

  • Sind Sie Urheber oder Nutzungsrechtsinhaber, kommt es darauf an, Ihre Rechte auch im Netz der Netze zu wahren, Rechtsverletzungen zu verfolgen und Ihre Konkurrenten mitunter zu disziplinieren.
  • Sind Sie Vertragspartei sowohl auf der einen, wie auf der anderen Seite des Waren-oder Leistungsaustausches, kommt es darauf an, rechtlich notwendige Formen zu wahren und Geschäftsbedingungen zu entwerfen, welche auch modernen Verbraucherschutzregelungen im "E-commerce" Rechnung tragen. Verwenden Sie bereits Geschäftsbedingungen, können Ihre Bedingungen für den Verbraucher, aber auch für den kaufmännischen Geschäftspartner unklar oder unangemessen benachteiligend sein. Sie werden dann nicht Vertragsbestandteil. Das kann den Bestand Ihres Geschäftes gefährden. Sie setzen sich ferner der Gefahr von Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden oder von Konkurrenten aus. Das seit dem 01.07.2000 in Kraft getretene Fernabsatzgesetz eröffnet dem nach dem Gesetz durch den Unternehmer nicht korrekt informierten, d.h. belehrten Verbraucher neue Chancen, einem ungünstigen Vertrag unter Zuhilfenahme eines Widerrufsrechts seine Wirksamkeit zu nehmen und setzt den Unternehmer der Gefahr des Scheiterns eines zunächst als gelungen gefeierten Geschäfts aus.
  • Sind Sie im Rahmen Ihrer Internetpräsentation Versender oder Übermittler von Nachrichten mit u.U. nach Meinung Dritter verletzendem Inhalt, kommt es darauf an, den an Ihr Unternehmen herangetragenen Haftungsansprüchen wirksam zu begegnen.
  • Sind Sie mit grenzüberschreitenden kommerziellen Geschäften im "Cyber-Business" befaßt, stellen sich für Sie u. a. vertragsrechtliche und steuerrechtliche Fragen sowohl des Standortes Ihres Unternehmens als steuerpflichtige Person, als auch umsatzsteuerrechtliche Fragen zu Ihren Geschäftsvorgängen (Stichwort: Empfängerortprinzip).
  • Sind Sie mit entmaterialisierten Geschäftsvorfällen im Internet befaßt, stellt sich die Frage, wie Sie diese buchen, d.h. wie Sie den "E-commerce" als Geschäft im Rechnungswesen abbilden. Welche Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung gelten im Internet, wenn Sie Ihre Waren "beleglos" veräußern, etwa durch das Ermöglichen des "Herunterladens" eines von Ihnen entwickelten Softwareprogramms? Diese Internet-typische Gegebenheit stellt an den Wirtschaftspürfer/ Steuerberater hohe Anforderungen, spiegelbildlich natürlich auch an den Unternehmer.
  • Sind Sie Inhaber eines Markenrechts, kommt es darauf an zu erkennen, daß Ihre Marke "plötzlich" in Verbindung mit Ihrer Internet-Adresse weltweite Verbreitung findet und andere Berechtigte Ihnen gegenüber Markenschutz beanspruchen können. Dies erfordert ein entsprechendes "Markenmanagement". Schützen Sie sich vor Namens-Piraterie und Domain-Händlern ("domain-grabbing"), welche Ihnen "Ihren" Namen zum Kauf anbieten.
  • Sind Sie Arbeitgeber "im Internet", lassen Sie im Netz oder mit dem Netz für sich arbeiten, beschäftigen Sie im Rahmen Ihrer Internetpräsentation Arbeitnehmer oder "freie Mitarbeiter", stellen sich individualvertragliche, betriebsverfassungsrechtliche oder auch tarifrechtliche Fragen.
  • Sind Sie Im Rahmen Ihrer Internet-Präsentation damit befaßt, Daten von Dritten zu sammeln und zu verarbeiten, kommt es darauf an, Datenschutzrechte dieser Dritten zu wahren. Das Internet ist kein datenschutzfreier Raum. Das Datenschutzrecht verlangt von Ihnen als Unternehmer erhebliche Aufwendungen im Hinblick auf den richtigen Umgang mit geschützten Daten. Auskunfts- und Informationsrechte der Betroffenen können für Ihr Unternehmen nicht nur zu einem lediglich lästigen Ereignis werden. Eine unerlaubte Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann nämlich nicht nur eine zivilrechtliche, sondern auch eine strafrechtliche Haftung auslösen. Ein sensibler Bereich Ihrer Internetpräsentation ist beispielsweise das Verwenden von Besucherdaten Ihrer Homepage zum Zwecke des Marketings oder sog. "cookies".

Ein rechtsbegleitendes "Internet-Management" Ihrer Internet-Präsentation hat letzlich zum Ziel, Ihren geschäftlichen Erfolg abzusicher und zu optimieren.

Wir sind Ihnen unter Zuhilfenahme eines eigens entwickelten Organisationsmodelles behilflich, die juristischen vertraglichen oder sogar gesetzlichen Beziehungen im "E-business" zu erkennen und möglichst optimal zu steuern, um Ihrem Online-Geschäft gleichermaßen wie Ihrem Offline-Geschäft durch eine juristisch begleitete Internet-Präsentation zum Erfolg zu verhelfen.