Ihr Unternehmen

Sei es die Gründung, der Erwerb, der Aufbau Ihres Unternehmens, dessen Expansion oder Internationalisierung oder dessen Umstrukturierung oder Verkauf: als Unternehmer, Vorstand oder Geschäftsführer stehen Sie jeweils vor der Beantwortung einer Vielzahl von Fragen insbesondere strategischer, rechtlicher, oder steuerrechtlicher Art. Das Herausfinden von Handlungsalternativen ist Ihnen hierbei ebenso wichtig, wie die Absicherung und konkrete Ausgestaltung einzelner Bereiche Ihres Unternehmens für heute, morgen und übermorgen.

Eingebunden im Tagesbetrieb Ihres Unternehmens besteht häufig weder Zeit noch Muße, sich diesen oft äußerst komplexen Fragen ausreichend zu widmen. Meist reicht die Zeit nicht einmal für die Erkenntnis, daß überhaupt unternehmerische Entscheidungen zu treffen sind, um den Fortbestand des Unternehmens in der Zukunft zu sichern. Aber auch bei im Grunde erfreulichem Geschäftsgang kann bereits ein unerwarteter Zwischenfall, wie eine plötzlich auftretende Konjunkturschwäche, eine plötzlicher Wegfall des Hauptkunden, der existenzbedrohende Ausfall einer oder mehrerer Forderungen oder etwa ein Erbfall auf der Ebene der Inhaber oder Gesellschafter, die gesamte Zukunft Ihres Unternehmens ad hoc in Frage stellen.

Einerseits sollen zukunftsweisende Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden, obwohl das Tagesgeschäft Sie als Entscheidungsträger im Unternehmen bereits in aller Regel voll beansprucht. Auf der anderen Seite stellen diese Fragestellungen aber die Grundlage der Zukunft Ihres Unternehmens dar, der Sie sich intensiv zu widmen haben.

Nehmen Sie sich dann aber die notwendige Zeit zur Formulierung und anschließenden Beantwortung dieser Fragestellungen stellt sich meist schnell heraus, daß die Hinzuziehung weiterer Fachkompetenz für deren Beantwortung unerläßlich ist. Von den daraufhin von Ihnen angesprochenen Beratern erwarten Sie dann neben der ebenso schnellen wie kompetenten Einarbeitung in Ihre Unternehmensstruktur die komplexe rechtliche und steuerrechtliche, u.U. auch strategische Beurteilung Ihrer Vorhaben sowie die Ausarbeitung und Vorstellung verschiedener Handlungsalternativen als auch deren Vorgaben für eine zügige Umsetzung.

Mit unserem Beratungsteam, das wir nach Bedarf aus den unserer ZR-Beratungsgruppe angehörenden Rechtsanwälten Steuerberatern Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensberater zusammstellen, sehen wir es deshalb als unsere Aufgabe an, Sie umfassend zu informieren, Entscheidungen vorzubereiten, deren Umsetzung zu planen sowie Alternativen zu finden, die Ihnen eine schnelle Entscheidung und eine strategische Planung Ihrer unternehmerischen Aktivitäten ermöglichen. Hierzu analysieren wir die vorhandenen Strukturen im Unternehmen und erstellen einen detaillierten Analysebericht auf dessen Grundlage die weiteren strategischen Planungen erfolgen werden. Die hieraus abzuleitenden Überlegungen werden jeweils unter Vorstellung verschiedener Handlungsalternativen besprochen und nach der unternehmerischen Entscheidung durch Sie im Unternehmen umgesetzt. Wir haben es uns insoweit zum Ziel gesetzt, die Betreuung Ihres Unternehmens durch uns individuell und persönlich zu gestalten und durch eine Konzentration auf "Ihren Berater" eine größtmögliche Informationsflußdichte zu erreichen. Für die Unternehmen, die langfristig durch uns betreut werden, können wir dadurch unsere Reaktionszeiten auf Mandantenanfragen und damit auch die dadurch verursachten Kosten in ein ausgewogenes Verhältnis bringen.

Insbesondere auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, der Unternehmensgründungen, dem Unternehmenskauf, der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Sanierungen oder Unternehmensberatung sowie auf den die Unternehmen begleitenden diversen Bereichen des Steuerrechts, des Wirtschaftsrechts, sei es des Personal-, des Forderungs- oder des Immobilienmanagements, sei es auf den Gebieten der Werbung, der marken- und patentschutzrechtlichen Strategien oder des gewerblichen Rechtsschutzes, oder den Gebieten des Vertrags-, Bau- oder Lizenzrechtes und nicht zuletzt im gesamten Bereich des sog. IT-Rechts (Recht der Informationstechnologie), verfügen wir über langjährige Erfahrungen und fachliche Kompetenz, welche für die Unternehmen jeweils aufgrund individueller Vereinbarung in Einzelaufträgen oder auch in „Dienstleistungspaketen“ zur Verfügung steht.

Aufgrund der Zulassung unserer Rechtsanwälte der Kanzlei bei allen Amts- und Landgerichten im Bundesgebiet sowie dem Münchener als auch dem Dresdener Oberlandesgericht und dem Wirtschaftsprüfer bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof ist auch für alle angesprochenen Fachgebiete in den Büros für eine weitreichende Prozeßvertretung gesorgt.

Ein gleichzeitig durch die Kanzlei gepflegtes umfangreiches Korrespondenznetz im In- sowie im Ausland, bietet den Unternehmen gleichzeitig die bundesweite Vertretung und die Inanspruchnahme ausländischer Beratungskompetenz jeweils über den vertrauten Berater aus unserem Hause. Damit stehen auch die Wege für eine Begleitung bei der Internationalisierung Ihres Unternehmens offen und entsprechende Beratungsteams unter der Leitung Ihres vertrauten Beraters aus unserem Hause stehen Ihnen zur Verfügung.